Sanktionsdurchsetzungsgesetz I und 6. EU-Sanktionspaket

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 03.06.2022

Das neue Sanktionsdurchsetzungesetz I ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten und gibt deutschen Behörden erweiterte Befugnisse zur Durchsetzung der von der EU verhängten Sanktionen. Insbesondere die neuen §§ 9a AWG ff. geben Bundes- und Landesbehörden bessere Handlungsmöglichkeiten, auf Daten zuzugreifen und diese untereinander auszutauschen. Die Behörden dürfen zudem nun auch Vermögensgegenstände bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sicherstellen.

Weiterhin haben sich die EU-Mitgliedsstaaten am 30. Mai 2022 auf ein 6. Sanktionspaket geeinigt, das insbesondere den Import von Rohöl aus Russland umfasst (mit einer vorübergehenden Ausnahme für Öllieferungen über Pipelines) sowie den Ausschluss weiterer russischer Banken vom internationalen Finanzsystem Swift.

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