Lesetipp: Hecker zur jüngsten BGH-"Steinewerfer"-Entscheidung
von , veröffentlicht am 10.06.2022Steine werden auf ein fahrendes Auto geworfen: Ein Außeneingriff in den fließenden Verkehr - eigentlich würde das jeder Verkehrsrechtler als § 315b StGB qualifizieren. Der 4. Strafsenat des BGH hat jüngst hierzu aber differenzierter entschieden. Ich hatte die Entscheidung kurz für die NJW besprochen. Nun findet sich eine eingehende Entscheidungsbesprechung von Hecker in der HRRS (HRRS 2022, 147). Sollte man unbedingt einmal reinschauen - HIER.
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