Lesetipp: Hecker zur jüngsten BGH-"Steinewerfer"-Entscheidung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.06.2022
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1825 Aufrufe

Steine werden auf ein fahrendes Auto geworfen: Ein Außeneingriff in den fließenden Verkehr - eigentlich würde das jeder Verkehrsrechtler als § 315b StGB qualifizieren. Der 4. Strafsenat des BGH hat jüngst hierzu aber differenzierter entschieden.  Ich hatte die Entscheidung kurz für die NJW besprochen. Nun findet sich eine eingehende Entscheidungsbesprechung von Hecker in der HRRS (HRRS 2022, 147). Sollte man unbedingt einmal reinschauen - HIER

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