6. Auflage des gelben Kommentars "Jugendschutzrecht" - Anzeige

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 11.06.2022
Rechtsgebiete: Jugendschutzrecht|2083 Aufrufe

In eigener Sache erlaube ich mir den Hinweis, dass die 6. Auflage der in der gelben Kommentarreihe verlegten Erläuterungen zum Jugendschutzrecht in dieser Woche erschienen ist.

Die im Umfang auf 1069 Seiten erweiterte Ausgabe des Kommentars berücksichtigt zahlreiche Neuerungen des gesetzlichen Jugendschutzes, die sich seit der Vorauflage aus dem Jahr 2011 ergeben haben. Dies betrifft in erster Linie das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das vor allem durch das 2. JuSchGÄndG Erweiterungen insbesondere zum Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung sowie hinsichtlich Alterskennzeichnungspflichten für Film- und Spielplattformen und Vorsorgemaßnahmen für bestimmte Host-Provider erfahren hat. Darüber hinaus ist auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) insb. durch den 19. RfÄndStV sowie Art. 3 des Medienordnung-Modernisierungsstaatsvertrags (MedModStV) zum Teil erheblich verändert worden. Hierdurch wurde auch der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) abgelöst durch den Medienstaatsvertrag (MStV), dessen Programmgrundsätze und Bestimmungen zu Gewinnspielen aufgrund ihres engen Bezugs zum Jugendschutz in diesem Werk weiterhin erläutert werden.

Die im Kommentar ebenfalls erläuterten, jugendschutzrelevanten Straftatbestände des StGB wurden seit der Vorauflage zum Teil mehrfach novelliert, zuletzt insbesondere durch das 60. StrRÄndG, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie das StrÄndG v. 14.9.2021 (BGBl. I S. 4250). In den Kommentar neu aufgenommen worden sind die 2017 in Kraft getretenen und 2021 umfangreich novellierten Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Die Bezugspunkte des neuen Gesetzes zum Jugendschutzrecht sind vielfältig (z.B. Überschneidungen der materiellen Anwendungsbereiche der „rechtswidrigen Inhalte“, Vorgaben zu Verfahren bei Nutzerbeschwerden sowie überlappende Aufsichtsägiden der NetzDG-Behörde des Bundesamts für Justiz einerseits und der Landesmedienanstalten, der KJM und der neuen Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz andererseits).

Schließlich haben die Jugendschutznovellen des MedModStV mit §§ 5a, 5b JMStV sowie des 2. JuSchGÄndG mit §§ 24a ff. JuSchG Regulierungsmechanismen des NetzDG weithin adaptiert, insbesondere durch Vorgaben für Beschwerdemeldeverfahren und sonstige Vorsorgemaßnahmen. Vor diesem Hintergrund sind Erfahrungen zur Anwendungspraxis des NetzDG auch von Bedeutung für die Beurteilung der sich künftig entwickelnden Jugendschutzpraxis in diesem Bereich. Daher komplettieren die Erläuterungen der §§ 1, 3 und 4 NetzDG den Jugendschutzkommentar.

Neben den genannten gesetzlichen Novellierungen hat sich in vielen Bereichen des Jugendschutzes nach dessen grundlegender Reform im Jahr 2003 eine erhebliche Rechtsprechungskasuistik entwickelt. So sind grundlegende bundesgerichtliche Entscheidungen etwa zu den Anforderungen an eine Indizierung jugendgefährdender Kunstwerke, aber auch zu Medienaufsichtsverfahren der Landesmedienanstalten und der KJM ergangen. Zudem erschienen zahlreiche Abhandlungen und Fachaufsätze zu jugendschutzrechtlichen Themen im Schrifttum. Die Neuauflage berücksichtigt die neuere Rechtsprechung und Rechtsliteratur.

 

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