Synergieeffekte bei der Geschäftsgebühr
von , veröffentlicht am 16.06.2022Ein Dieselfall gab dem BGH im Urteil vom 10.5.2022 - VI ZR 156 / 20 - die Gelegenheit, sich zur Bemessung der Geschäftsgebühr in Massenverfahren zu äußern. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass die tatsächlich erhebliche Einarbeitungszeit in die technischen und rechtlichen Fragen einer Haftung der Beklagten in einem Dieselfall auf die Vielzahl der von den Instanzbevollmächtigten des Klägers betreuten Verfahren mit vergleichbarer Fragestellung umzulegen ist, sodass die Bearbeitung des konkreten Streitfalls keine überdurchschnittliche Schwierigkeiten aufweist. Das Gericht billigte lediglich eine Geschäftsgebühr mit dem Satz von 1,3 und nicht mit dem geforderten Satz von 2,0 zu.
Die Auffassung des BGH dürfte auf viele sog. Massenverfahren übertragbar sein.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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