LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung trotz Elternzeit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.07.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|2678 Aufrufe

Das LAG Berlin-Brandenburg (5.7.2022 - 16 Sa 1750/21, PM 15/22) hatte vor kurzem über eine Kündigung zu befinden, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit ausgesprochen hatte. Der Fall ist in zweifacher Hinsicht lehrreich: Erstens zeigt er, dass auch eine Änderungskündigung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führen kann. Zweitens zeigt die Entscheidung, dass auch in der Elternzeit kein absoluter Kündigungsschutz herrscht.

Der entschiedene Fall lag wie folgt: Die Arbeitnehmerin hat sich gegen eine von ihrer Arbeitgeberin während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung gewandt. Das hierfür zuständige Integrationsamt hatte zuvor dieser Kündigung während der Elternzeit zugestimmt.

In Übereinstimmung mit der Vorinstanz hält das LAG Berlin-Brandenburg die Klage für unbegründet. Zur Begründung hat es ausgeführt, der ursprüngliche Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin sei durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen, weshalb eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb habe die Arbeitgeberin nach der Zustimmung des Integrationsamtes der Arbeitnehmerin auch während der Elternzeit kündigen und ihr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten dürfen. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen hat, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet.

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1 Kommentar

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Interessant erscheint mir hier vor allem, warum das Integrationsamt hier zuständig gewesen sein soll. Und weiter interessant wäre, warum die zugestimmt haben. Ein besonderer Fall im Sinne des 18 Abs. 1 erfordert jedenfalls mehr als irgendeine unternehmerische Entscheidung. Aufgrund einer Pressemitteilung lässt sich das allerdings alles nicht erkennen.

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