Erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl im VW-Werk Wolfsburg

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.07.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1435 Aufrufe

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 13. Juli 2022 (3 BV 5/22) die Wahl des Betriebsrats im Werk Wolfsburg der Volkswagen AG für unwirksam erklärt.

Mit einem am 11. April 2022 beim Arbeitsgericht Braunschweig eingegangenen Antrag haben neun wahlberechtigte Arbeitnehmer aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl, die dort im Zeitraum vom 14. März bis zum 18. März stattfand und deren Ergebnis am 28. März 2022 bekannt gegeben wurde, angefochten. Aus der Abstimmung war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen. Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf den Listen "Wir für Euch", "Die Alternative" und "MIG 18" für die Betriebsratswahl kandidierten.

Das Gericht erkannte offenbar mehrere Verstöße gegen Wahlvorschriften. So sei etwa gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl verstoßen worden, hieß es. Auch der Umgang mit Briefwahlrückläufern wurde dem Gericht zufolge gerügt. Die Beschäftigten alternativer Listen sahen ferner auch Unregelmäßigkeiten mit Blick auf Wahlplakate. Aus ihrer Sicht seien Zerstörung und Überkleben nicht effektiv unterbunden worden.

Der Betriebsrat sprach von einer aus seiner Sicht überraschenden Entscheidung, die man zur Kenntnis genommen habe. Die schriftliche Begründung müsse noch im Detail abgewartet werden. "Unabhängig davon ist aber bereits klar: Der Betriebsrat wird in die nächste Instanz gehen, um die aktuelle Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen", hieß es. Der neu gewählte Betriebsrat bleibe bis auf Weiteres im Amt. Man halte die dem Gericht genannten Gründe, weshalb die Abstimmung anfechtbar sein soll, für nicht überzeugend. Der weiter laufende Rechtsstreit ändere nichts daran, dass der neue Betriebsrat im Amt bleibe. "Alle seine Handlungen und Beschlüsse sind wirksam." Das Unternehmen betonte in ähnlicher Weise, die aktuellen Mandatsträger seien bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiterhin bestellt: "Wichtig ist, dass die Wahl nicht nichtig ist. Wir werden die Beschlussgründe nach Zugang auswerten und dann eine Klärung vor dem Landes- oder Bundesarbeitsgericht anstreben."

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