Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 22.07.2022
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1739 Aufrufe

Prozesskostenhilfe und Mehrvergleich machen in der Praxis immer wieder Probleme. Zwar hat sich die Rechtsprechung – zum Glück –auf den Standpunkt gestellt, dass auch Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich konkludent beantragt werden kann, der Beschluss des LAG Sachsen-Anhalt vom 17.5.2022 - 4 Ta 41/22 -zeigt jedoch, dass damit noch nicht alle Probleme gelöst sind. Das Gericht hat sich auf den systematisch wohl unangreifbaren Standpunkt gestellt, dass, auch wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich konkludent beantragt war, der Bewilligungsbeschluss den Mehrvergleich nur dann erfasst, wenn sich dies aus dem Tenor oder den Gründen des Beschlusses ergibt. Im konkreten Fall war dies leider nicht der Fall und die betroffene Rechtsanwältin hatte die Zweiwochenfrist nach § 321 ZPO verstreichen lassen.

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