Homeoffice-Pflicht soll wiederkommen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 29.08.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3089 Aufrufe

Das Arbeitsministerium will laut einem Referentenentwurf im Herbst zu einer Homeoffice-Angebotspflicht zurückkehren. Auch bei der Präsenzarbeit sollen wieder strengere Regeln gelten. Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebotspflicht. Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hervor, die verschiedenen Agenturen vorliegt. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten.

Eine Homeoffice-Angebotspflicht war im März ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten". Der Arbeitgeber soll zudem den Beschäftigten anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Den Beschäftigten soll es aber freistehen, vom Homeoffice-Angebot Gebrauch zu machen. Als mögliche „zwingende Gründe“ für Unternehmen, im Einzelfall kein Homeoffice anzubieten, nennt der Verordnungsentwurf etwa „mit einer Bürotätigkeit verbundene Nebentätigkeiten wie die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Bearbeitung des Wareneingangs und Warenausgangs, Schalterdienste bei weiterhin erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten, Materialausgabe, Reparatur- und Wartungsaufgaben (zum Beispiel IT-Service), Hausmeisterdienste und Notdienste“

Weiterhin sollen sie ihren Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Virus impfen zu lassen. Arbeitnehmer, die weiter in Präsenz arbeiten, soll mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test angeboten werden. Sofern dabei Mindestabstände unterschritten werden, müssen medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken bereitgestellt und getragen werden.

Heils Vorstoß blieb nicht ohne Kritik. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach von einer „Rolle Rückwärts in die Vergangenheit“. Arbeitgeberpräsident Dulger wird mit den Worten zitiert: „Das ist unangemessen und nicht nachvollziehbar.“ Er plädiert für situationsangepasste Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und Virologen hingegen begrüßten die neue Regel.

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