Nina Hagen und der VGT 2022

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.09.2022
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1557 Aufrufe

"Träume sind Schäume" - eine Phrase aus einem meiner Lieblingssongs meiner Kindheit. "Alptraum" von Nina Hagen. Solche Träume hatte auch offenbar der Arbeitskreis I beim diesjährigen VGT in Goslar. Ich will da gar nicht verhehlen, dass auch ich zu Jahresbeginn einen Beitrag zur Angemessenheit der Rechtsfolgen in OWi-Sachen verfasst hatte und das dieser eine lose Schüttung von Ideen enthielt, wie man vielleicht etwas Schwung ins OWi-Verfahren bringen könnte. Der VGT hatte nun auch ein paar lustige Vorschläge parat. Schäume eben: 

1. Eine verkehrspsychologische Maßnahme und andere (vergleichbare) Interventionen
zur Verhaltensänderung als Alternative zu dem bestehenden Instrumentarium (Geldbuße und Fahrverbot) sollen gestärkt werden.
2. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, einen Regelungskatalog für ein Absehen vom
Fahrverbot zu erstellen. Neben Maßnahmen zur Verhaltensänderung sind dabei insbesondere berufliche, familiäre und finanzielle Aspekte zu würdigen. Dies führt zu
einer bundeseinheitlichen Gleichbehandlung. Gleichzeitig wird durch die höhere Akzeptanz eine Entlastung der Justiz erreicht.
3. In geeigneten Fällen soll ein Fahrverbot auch auf Bewährung ermöglicht werden.
4. Der Arbeitskreis hält es für erforderlich, die vorhandenen Widersprüche im Bußgeldkatalog durch eine inhaltliche Überprüfung zu beseitigen und die Rechtsfolgen mehr
an den Bedürfnissen der Verkehrssicherheit auszurichten.
5. Bisher regelkonformes Verhalten soll bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß im
Rahmen der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Ach so: HIER geht es zu den weiteren Empfehlungen der Arbeitskreise.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen