Quiet Quitting – die Optimierung der Work-Life-Balance?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 05.09.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|3620 Aufrufe

Ein neuer Begriff macht die Runde, insbesondere in den sozialen Medien: „Quiet Quitting“, zu deutsch: „stille Kündigung“ oder auch „Dienst nach Vorschrift“. Beide Übersetzungen beschreiben den Sachverhalt allerdings nicht ganz zutreffend. Im Kern geht es darum, dass Arbeitnehmer gerade so viel arbeiten, dass sie formal ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Ein überobligationsmäßiges Engagement lehnen sie grundsätzlich ab. Ihr Ziel besteht darin, gerade eben so nicht gekündigt zu werden – und dadurch mehr Lebensqualität zu erlangen. Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion von einem Video eines TikTokers. Es wurde am 25. Juli 2022 gepostet und inzwischen millionenfach angesehen und fast 500.000 Mal geliked. Die Berliner Zeitung beschreibt das neue Phänomen wie folgt: „Damit richten sich die Quiet Quitter´ gegen die Tendenz vieler Arbeitnehmer im Job `überperformen´ zu wollen, wie etwa Überstunden einzulegen, E-Mails außerhalb der Arbeitszeit zu checken und zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, die nicht vertraglich vereinbart wurden. Stattdessen gehen Anhänger der `Stillen Kündigung´ jeden Tag pünktlich in den Feierabend und befassen sich außerhalb der Arbeitszeit ausschließlich mit privaten Angelegenheiten. Bei der sogenannten Stillen Kündigung verabschieden sich Beschäftigte also gedanklich von ihrem Job, ohne ihren Arbeitgebern einen rechtlichen Anlass zu geben, ihnen zu kündigen.“

Arbeitsrechtlich stellen sich doch einige Fragen, die hier nur angedeutet werden können. Diese beschriebene Form der Zurückhaltung ist nämlich keineswegs in jedem Fall vertragskonform. Man denke etwa an den Fall, dass sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zur Ableistung von Überstunden im Bedarfsfall bereiterklärt hat. Dann ist er auf eine entsprechende (der Billigkeit entsprechende) Anforderung des Arbeitgebers sehr wohl verpflichtet, Überstunden zu erbringen. Ferner gilt im Arbeitsrecht der sog. subjektive Leistungsbegriff: maßgeblich ist die individuelle Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Von ihm kann die Leistung erwartet werden, die er bei angemessener Anspannung seiner geistigen und körperlichen Kräfte auf Dauer ohne Gefährdung seiner Gesundheit zu leisten imstande ist. Wer überdurchschnittlich leisten kann, ist auch zu überdurchschnittlichen Leistungen verpflichtet. Hält er seine Leistungskraft bewusst zurück, kann durchaus eine Verletzung der Arbeitspflicht vorliegen. Dies dürfte allerdings schwer zu beweisen sein und auch die Kündigung von Low-Performern stellt den Arbeitgeber erfahrungsgemäß vor erhebliche Probleme. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Nicht nur bei der Ueberschrift, sondern auch sonstwo in diesen Beitrag, ist der Verlust der deutschen Rechtschreibung zu sehen. Der Niedergang, oder auch die Abschaffung der deutschen Sprache, hat sich somit auch in den Justizangelegenheiten festgesetzt. Dass Titeltraeger deutscher Unis das nicht bemerken, ist mir unversteandlich...low performance!!

0

Ich muss leider die Frage stellen: Haben Sie das Video wirklich verstanden? Der Artikel beginnt gut, aber driftet dann doch etwas ab.

Der gute Mann im Video spricht explizit davon, die "Pflichten" weiterhin zu erfüllen. Wenn Teil dieser Pflichten ist, auf Anforderung Überstunden zu leisten, wäre auch das noch zu erledigen. Die Unterstellung, dass die "quiet quitter" sich dem irgendwie entziehen würden, hätte der Korrektur einer Klausur wohl "Sachverhaltsquetsche" genannt.

Er wendet sich ausschließlich gegen eine Arbeitsleistung "above and beyond", also über die Vorschriften hinaus. Er wäre damit noch nicht einmal "low performer", könnte sogar immer noch überdurchschnittliche Arbeitsleistung erbringen - aber in den bspw. 40 h, für die er bezahlt wird, nicht 10 h unbezahlter Zusatzarbeit, die sein Arbeitgeber nicht nur nicht fordern darf, sondern eigentlich sogar zu verhindern hätte.

Der Begriff "quiet quitting" klingt für uns nach innerer Kündigung, aber der Beschreibung nach steckt darin wesentlich weniger. Als Arbeitsrechtler sollte man die im Video gestellten Forderungen als "ist doch ohnehin so vorgeschrieben" begrüßen.

0

Kommentar hinzufügen