Änderungen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) geplant

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 14.09.2022
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht2|4803 Aufrufe

Das Bundesministerium der Gesundheit plant das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) durch Rechtsverordnung zu ändern.

Die BR-Drs. 348/22 vom 27.7.2022 zielt darauf ab, die neu hinzugekommenen psychoaktiven Stoffe durch das NpSG zu erfassen und dadurch die Verbreitung und den Missbrauch dieser neuen gesundheitsgefährdenden NPS einzudämmen und die Strafverfolgung zu erleichtern.

Weil es sich um umfangreiche und komplexe Änderungen handelt, soll die Anlage zum NpSG neu gefasst werden. Auch die neue Fassung soll wieder sieben Stoffgruppen enthalten, nämlich

  • Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide,
  • von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen,
  • Benzodiazepine,
  • Tryptamine,
  • N-(2-Aminocyclohexyl)amid-Verbindungen,
  • von Arylcyclohexylamin abgeleiteten Verbindungen und
  • von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen.

Durch Änderung der bisherigen Definitionen sollen nun vor allem folgende Stoffe dem NpSG unterfallen, die zuletzt am Markt festgestellt wurden: Das synthetische Cannabinoid ADB-FUBIACA, das neuartige Opioid Trifluormethyl-U-47700 und das Derivat der Lysergsäure 1-V-LSD.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Und was liest man in lto 20.2.2023? 

Bei der bis dato letzten Änderung des NpSG im Oktober 2022 ist nun, wie LTO erfahren hat, etwas gehörig schiefgelaufen. Der Strafrechtler und Kriminologe an der Uni Heidelberg, Dr. Sebastian Sobota, die Chemikerin Dr. Annika Klose sowie der Materialwissenschaftler Dr. Lukas Mirko Reinold haben herausgefunden, dass dem Gesetzgeber ein folgenschwerer Fehler unterlaufen ist: Statt der beabsichtigten Erweiterung des Verbots sei versehentlich eine "Re-Legalisierung" und "Generalamnestie" in Bezug auf eine Reihe neuer psychoaktiver Stoffe vorgenommen worden.

So habe ein Interpunktionsfehler im Gesetzestext dazu geführt, dass aktuell eine Reihe von LSD-Derivaten nachträglich legalisiert bzw. nicht erfasst wurden, schreiben die Autoren in einem Beitrag, der in der nächsten, Mitte März erscheinenden Ausgabe (4/2023) des Fachblattes "Strafverteidiger" veröffentlicht wird.

0

Da heute Rosenmontag ist: un wat seggt det leitende Regierungsdirektörschen (  seit 2011 wiederholt Sachverständiger zu betäubungsmittelrechtlichen Fragen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ) dazu ? 

0

Kommentar hinzufügen