Mietbatterie im E-Auto: Keine Abschaltungsbefugnis des Vermieters aus AGB für den Fall der Kündigung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.09.2022
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1128 Aufrufe

Gerade findet man bei Beck-Online einen Hinweis auf eine BGH-Entscheidung zu AGB, die den Umgang mit Mietbatterien von E-Autos betreffen. Renault hatte sich in den AGB ermöglicht, Mietbatterien per digitalem Fernzugriff gegen ein neuerliches Laden sperren zu können. "Nicht ok!", so der BGH. HIER GEHT ES ZU DER MELDUNG BEI BECK-AKTUELL.

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