73. Deutscher Juristentag in Bonn

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 04.10.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1264 Aufrufe

Vom 21. bis 23. September 2022 hat in Bonn der 73. Deutsche Juristentag getagt. Seine arbeits- und sozialrechtliche Abteilung hatte "Altersvorsorge und Demographie - Herausforderungen und Reformbedarf" zum Gegenstand. Das Gutachten hat Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, erstattet. Im Mittelpunkt standen Themen der Gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Beschlüsse betreffen aber auch den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und damit originär arbeitsrechtliche Themen.

Der Deutsche Juristentag hat dazu über folgende Thesen abgestimmt:

II.
6. Die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters sollte dadurch flankiert werden, dass die Wiedereingliederung von Beziehern befristeter Erwerbsminderungsrenten in das Erwerbsleben stärker unterstützt wird.
angenommen 90:7:1

7. Erwerbsgeminderte, deren gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Erwerbsarbeit von mehr als drei Stunden täglich zulässt, sollen neben einer Teil-Erwerbsminderungsrente ein Teil-Arbeitslosengeld erhalten, sofern sie nicht in den Teilzeit-Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
angenommen 69:14:13

8. Alle Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen sollten abgeschafft werden.
angenommen 91:4:1

9. Rentenabschläge sollten künftig so gestaltet sein, dass sie den durchschnittlichen Vorteil der vor der Regelaltersgrenze bezogenen Rente über die gesamte Rentenbezugsdauer versicherungsmathematisch möglichst korrekt ausgleichen. Dies sollte u.a. im Hinblick auf die Entwicklung der Lebenserwartung regelmäßig überprüft und angepasst werden.
angenommen 93:0:4

Alle Beschlüsse des 73. DJT finden Sie hier.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen