Wie Auftragsumfang nachweisen?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 09.10.2022
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1902 Aufrufe

Einigkeit dürfte darüber bestehen, dass es von dem im Einzelfall erteilten Mandat abhängt, ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit mit der Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 RVG abgegolten ist. Mit der Frage, wie der Inhalt des erteilten Auftrags nachgewiesen werden kann, hat sich das OLG Koblenz im Urteil vom 25. 08. 2022  - 7 U 559 / 22  - befasst und sich dabei auf den restriktiven Standpunkt gestellt, dass auch eine entsprechende Formulierung im Aufforderungsschreiben nicht ausreichend ist, sondern hat im konkreten Fall die entsprechende Wendung  als eine auf die Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten abzielende prozesstaktische Formulierung ohne tatsächlichen Hintergrund abgetan. Immerhin  hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass der Nachweis durch die Vorlage einer dem Anwalt erteilten Vollmacht geführt werden kann. Für die Praxis bedeutet dies, dass auf eine eindeutig formulierte Vollmacht zu achten ist.

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