Ungekürzte Einigungsgebühr für den beigeordneten VKH-Anwalt beim Mehrvergleich

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 12.10.2022
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1616 Aufrufe

Das OLG Bamberg hat im Beschluss vom 23.9.2022 - 2 WF 111/22  - die Änderung in der Anmerkung Abs. 1 zu VV 1003 RVG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2020 umgesetzt, seine bisherige Rechtsprechung geändert und sich im Beschluss auf den zutreffenden Standpunkt gestellt, dass es auch bei der (ungekürzten) 1,5 Einigungsgebühr nach VV 1000 RVG bleibt, wenn sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Mehrvergleichs erstreckt. Nach der bisherigen Auffassung des OLG Bamberg erhielt der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse geringere Gebühren als der Kollege, der als Wahlanwalt für die Partei tätig wird.

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