Impfschaden nicht als Dienstunfall anerkannt

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 02.12.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1196 Aufrufe

Arbeitgeber haben in der Hochphase der Corona-Pandemie nicht nur zur Impfung aufgerufen, sondern Impfungen vielfach auch aktiv unterstützt. Kommt es dann im Nachhinein zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, stellt sich die Frage, ob es sich um einen Dienstunfall handelt.

Über einen solchen Fall hatte jetzt das VG Hannover (Urteil vom 24.11.2022 - 2 A 460/22, PM vom 24.11.2022) zu befinden: Es ging um eine 62-jährige Förderschullehrerin, die Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern. Die Lehrerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren - dem Land Niedersachsen - angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen. Die auf Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage wurde daher abgewiesen, ohne dass geklärt werden musste, ob die körperlichen Schäden der Klägerin tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen sind.

 

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