Google Fonts: Die Staatsanwaltschaften schlagen zu

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.12.2022
Rechtsgebiete: StrafrechtWirtschaftsrechtDatenschutzrecht3|5435 Aufrufe

Das Update zum Abmahnunwesen wegen Google Fonts kommt diesmal von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin:

 https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilunge...

Interessant finde ich:

"420 Anzeigen von „Abgemahnten“, die letztlich nicht gezahlt haben, liegen der Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen vor. Aus der Auswertung der Kontounterlagen der Beschuldigten ergibt sich indes, dass etwa weitere 2.000 Personen das „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren und in der unzutreffenden Annahme, der behauptete Anspruch bestünde tatsächlich, angenommen und gezahlt haben."

 

 

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3 Kommentare

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Vielleicht hat die GStA den Zahlen vom noch vorhandenen Geld auf dem Konto zurückgerechnet. Möglicherweise wurde aber vorher schon was abgehoben. Mich wundert die eher geringe Zahl auch etwas.

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""Die Beschuldigten sollen daher darüber getäuscht haben, dass eine Person die Websites besucht hat (und nicht tatsächlich eine Software). Mangels Person läge dann aber keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts vor..." 

Das könnte ein Strafrichter auch anders sehen, je nach konkretem Tathergang.

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