Die Frohe Botschaft für evangelische Christen: Der liebe Gott möchte wegen des Klimas, dass nur 100 km/h auf der BAB gefahren wird und 80 km/h auf Landstraßen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.12.2022
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht11|3277 Aufrufe

Diese kuriose Meldung ging von einigen Wochen durch die Tagespresse. Die EKD hat entschieden, dass dienstliche Fahrten von Mitarbeiter*innen besondere Tempolimits aus Klimaschutzgesichtspunkten einhalten sollen:

 

100 km/h auf Autobahnen 

80 km/h auf Landstraßen

 

Hier ein Link zu einer Meldung hierzu in Auto/Motor/Sport. Und noch ein Link zur taz.

 

Nun ist es nicht Sinn des Blogs, sich theologisch fundiert mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Bei 80 km/h auf Landstraßen stellt sich mir aber die Frage, ob die EKD hier nicht systematisch jedenfalls auf Landstraßen zu Ordnungswidrigkeiten aufruft. Immerhin heißt es ja in § 3 Abs. 2 StVO:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

 

 

Aus verkehrsrechtlicher Sicht also interessant und vielleicht ein schönes Diskussionsthema an den Weihnachtstagen! Ist systematisches 80 km/h-Fahren mit einem PKW u.U. ein Fall des § 3 Abs. 2 StVO? Falls ja: Ist nicht nur d. Fahrer*in, sondern auch die EKD ordnungswidrigkeitenrechtlich verantwortlich? Vielleicht auch diejenigen, die dem Beschluss zugestimmt haben? Ist ein*e Fahrer*in ggf. gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt, weil es eine christliche Pflicht zur OWi-Begehung gibt? 

 

Vielleicht lassen Sie uns an Ihren Gedanken hierzu teilhaben?!

 

 

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11 Kommentare

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Die Frage ist doch, ob "Verkehrsfluss" mit "möglichst zugelassene Höchstgeschwindigkeit fahren" gleichzusetzen wäre. Meines Erachtens stellt 80 km/h keine Verkehrsflussbehinderung dar. LKW dürfen ohnehin nicht schneller als 80 km/h fahren. Und auch "triftiger Grund" ist durchaus interpretierbar.

Natürlich muss man nicht 100 km/h fahren, wenn man sich bei 80 km/h wohler fühlt. Und auf vielen historisch angelegten Landstraßen sind die Abschnitte, wo man auf längerer Strecke tatsächlich 100 km/h fahren kann, eher kurz.

Ihre Frage ist durch Gerichte zumindest teilweise und theoretisch längst gelöst, aber richtigerweise eher über § 5 Abs. 6 StVO denn über § 3 Abs. 2 StVO, der ja nur auf Fahrzeuge anwendbar ist, die auch 100 km/h fahren können, was schon bei einem Käfer mit "H"-Kennzeichen nicht sicher feststeht und bei Lkw eigentlich ausgeschlossen werden kann.

  • OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Juli 1977 – 3 Ss (8) 589/77 –, DAR 1977, 276: "Wer auf einer Straße, die eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, nur 50 km/h fahren kann, ist ein langsameres Fahrzeug."
  • OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. November 1991 – 2 Ss 108/91 –, NZV 1992, 122: "Wer auf einer Straße, die eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, auf einer längeren Strecke (hier: 6 km) nur mit 60 bis 65 km/h fährt, führt ein langsameres Fahrzeug iSv StVO § 5 Abs 6 S 2."

Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. (§ 5 Abs. 6 Satz 2 StVO). Langsamer fahren ist also solange kein Problem, wie nur ein oder zwei Kfz hinter einem herfahren. Ab dem dritten Fahrzeug muss man aber das Überholen ermöglichen, z.B. indem man eine Halte- oder Parkbucht nutzt.

Bei 70 km/h dürfte knapp die Einsatzgrenze des § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO liegen, schätze ich mal. Denn das von § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO verlangte Verhalten kann seinerseits zu weiteren Behinderungen führen, wenn man es an nicht zu 100% geeigneten Orten zeigt und sonst über 70 km/h schnell ist

Soweit die Theorie in der Praxis funktioniert das nicht nur nicht, sondern auch schwerste Zuwwiderhandlungen werden nie verfolgt. Anders ist es nicht z.B. nicht zu erklären, dass auf der B 203 zwischen Büsum und Heide regelmäßigst hunderte Meter langer Kfz-Schlangen hinter Traktoren herzuckeln, obwohl dort auf der gesamten Strecke ein dutzend Haltebuchten vorhanden sind. Im August saß ich in einem Bus, der hinter so einem Traktor von Österdeichstrich bis Heide (15 km) mit Tempo 40 hinterherfuhr und dabei mehrere Kfz beim Versuch, den Bus und den Traktor zu überholen, Stunts ablieferten, die James Bond vor Neid erblassen lassen. Ich nehme an, dass diese OWi inzwischen so friedlich verjährt ist, wie alle anderen entsprechenden OWis auf der Stecke zuvor auch. Nur so ist zu erklären, dass Treckerfahrer sich so verhalten. Würde mal einer verurteilt werden, wäre das sicher Thema bei jedem Stammtisch längs der Strecke. 

Und die B 203 ist ja icht die einzige offizielle T 40-Zone auf Landstraßen ohne entsprechende Beschilderung, aber seit Jahren eine sichere Bank, wenn man schlechte Beispiele sucht, s. Bauern als böse Buben? - Gastbeitrag von Blogleser Dr. Frank Bokelmann zum "Gülletourismus" | beck-community

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Diese Einstellung ist für den Verkehr verkraftbar, da weiterhin schneller als ein LKW und so schnell wie in anderen europäischen Ländern zulässig, aber ist die diakonische ambulante Tagespflege etc. vielleicht ein Wettbewerbsnachteil.

Meinen Verkehrsfluß behindern eher unsinnige Ampeln, Kreisverkehre, Tempo 30 innerorts oder manchmal auch katholische Prozessionen oder Klimaaktivisten.

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Die Westfälische Landeskirche Bielefeld gibt ein Blatt heraus  mit dem Kurztitel: "UK". Seit geraumer Zeit deutet der Inhalt fast komplett auf den "geistigen" Zielbereich hin: "Unser Klimaspökes".

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Ich frage mich, wieso die heutigen evangelischen Geistlichen überhaupt noch Auto fahren. Nimmt man deren Predigten ernst bzw. wollte man deren zeitgeistnahe Predigten konsequent beachten und rigoros einhalten, dann dürfte man wohl nur Fahrrad fahren, zu Fuß gehen, oder allenfalls auf einem Pferd oder einem Esel reiten. Für die nicht religiösen Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn sind Predigt-konforme evangelische Geistliche jedenfalls dann kein Problem, solange diese auf der rechten Spur bleiben. Leider fahren viele ausländische LKW auf der Autobahn statt 80 km/h rund 95 km/h, und manche PKW-Fahrer überholen die LKWs oder LKW-Kolonnen mit 100 km/h, also mit lediglich 5 km/h Unterschied, und dann werden sie leider tatsächlich zu einem störenden Verkehrshindernis. Ob diese im Schneckentempo überholenden (und die linke Spur blockierenden) alles evangellische Geistliche sind? Falls ja, wäre das vielleicht ein Anlass, über einen Kirchenaustritt nachzudenken.

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Ja, unter Hitler gab es Tempolimits, besonders ab 1939. Diesem tiefinnigen Freiheitsgedanken huldigen ja manche heute wieder.

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Am letzten Tag der Freiheit hatte ich Vaters schweren großen Audi. Von Paderborn nach Bochum  B 1, zweispurig. Erwitte nach Soest - Tempo 160 ! - Übrigens, faktencheck: Bei Tempo über 130 auf trockener Autobahn tagsüber - Teilahme an tödlichen ufällen? Anscheinend so gut wie NULL, keine Statistik sagt was dazu. - Werbewirksam für die deutsche Autoindustrie wären schrittweise Temporeduzierungen vor Baustellen  pp., also in Kette die Schilder 400, 370, 340, 310, 280, 250, 220, 190, 160, 130 , 100 usw. Die Bilder gingen um die Welt !

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Die deutsche Autoindustrie fertigt keine Temporeduzierungen. Die Fahrer halten sich gefaelligst an die aufgestelten Deppenschilderketten.

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