Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 09.01.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1295 Aufrufe

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2022 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung aus dem Jahr 2019 beschlossen. Damit zählt die Bundesrepublik zu den ersten Unterzeichnerstaaten in der Europäischen Union, welche die Ratifikation vollziehen. Die Bedeutung des Abkommens wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wie folgt beschrieben:

„Das Übereinkommen setzt weltweit ein klares Zeichen, dass jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch beziehungsweise psychisch angreift, verboten und damit auch geächtet wird. Das Übereinkommen ist weltweit das erste dieser Art, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt weitreichenden Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bietet. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben.“

Das BMAS geht davon aus, dass ein weiterer Umsetzungsbedarf derzeit nicht besteht. In der Pressemitteilung heißt es: „Wichtig sind daher die bestehenden Bestimmungen im Arbeitsschutz und im Strafrecht in Deutschland sowie Hilfsangebote, wie beispielsweise die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützten Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt.“

Quelle: PM des BMAS vom 21.12.2022

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