XV3 - Problem: Rückabwicklung des Kaufvertrags

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.01.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht2|1859 Aufrufe

Im Blog wurde bereits über die Probleme mit dem Messgerät XV3 berichtet. Es wirkte tatsächlich zuverlässig - es ist mittlerweile jedoch nicht mehr als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Käufer*innen sind natürlich nicht so glücklich damit. Und natürlich kommt man da ganz schnell auf die Idee, das Messgerät zurückzugeben und das gezahlte Geld zurückzuverlangen. Beim OLG Celle hatte der Käufer damit auch Glück. Leitsatz des Gerichts:

 

Eine Geschwindigkeits-Messanlage ist nicht frei von Sachmängeln, wenn sie bereits bei Gefahrübergang über Eigenschaften verfügt, die nachträglich zur Konsequenz haben, dass das Messverfahren nicht mehr als „standardisiertes Messverfahren“ im Sinne der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Bußgeldverfahren anerkannt wird.

OLG Celle Beschl. v. 15.12.2022 – 5 U 114/22, BeckRS 2022, 38588

 

Hinweis: In der aktuellen NZV gibt es eine ausführliche Besprechung der Entscheidung!

 

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2 Kommentare

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Interessant dürfte doch sein, wann bei DIESEM xv3 die Rohmessdaten nicht mehr gespeichert worden sind! Vor dem Kauf oder - durch Softwareänderung - nach dem Kauf! Denn mit den Rohmessdaten hätte sich der "Messfehler" wohl qualifizieren lassen.

Dann kommt doch die ganz wesentliche Frage, welche PTB und Hersteller kontrovers darstellen - geschah das auf Wunsch der Gerätehersteller (so die PTB) oder auf "Befehl" der PTB (so z.B. Jenoptik im Kundenbrief zu S 350) durch Änderung der PTB Anforderungen.

Es wird Zeit, dass den "Lügenmärchen" der Beteiligten Marktoperateure ein Ende gesetzt wird! Jedem, der sich mit unrechtmäßigem Handeln auseinandersetzt ist doch klar, dass das Fortsetzen von Lügen zu immer wilderen Verstrickungen führen wird.

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Die Markakteure sind nicht allein dafür verantwortlich. Zehn Jahre lang sind bundesweit Einwände gegen XV3-Messungen  analog der heutigen Vorgehensweise bei allen anderen Messverfahren juristisch mit dem üblichen Totschlag"argument" abgewürgt worden, die Messrichtigkeit sei gewährleistet, weil es um ein "standardisiertes Messverfahren" handele.

Die XV3-Messfehler haben (wie zuvor schon die bis heute von der PTB geleugneten LED-Fehlmessungen bei eso) aber ohne den geringesten Zweifel gezeigt, dass das standardisierte Messverfahren eben keine Messrichtigkeit unter allen Umständen gewährleisten kann.

Es ist für mich daher unverständlich, dass die OLG ihre Beschlüsse dennoch in schöner Regelmäßigkeit allein auf dem standardisierten Messverfahren aufbauen. Da es kaum vorstellbar ist, dass die bekanntgewordenen Messfehler nicht zu den OLG-Richterinnen und Richtern vorgedrungen sind, bleibt da ein bitterer Beigeschmack. Was ist das für ein Rechtsstaat, in dem es der Justiz offenbar wichtiger ist, einen nachweisbar nicht funktionierenden Stauts Quo zur Vereinfachung der Verfahren aufrechtzuerhalten, anstatt sich dafür einzusetzen, dass Transparenz geschaffen wird?

Man kann nur hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Entscheidungen in den anstehenden Verfahren zur Erforderlichkeit der Rohmessdaten die technischen Aspekte nicht so vernachlässigt, wie es insbesondere einige bestimmte OLG durchgängig tun.

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