1,5-Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfeerstreckung auf den Mehrvergleich

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.02.2023
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1197 Aufrufe

Das LAG München hat im Beschluss vom 15.2.2023 - 11 Ta 28/23 seine bisherige restriktive Rechtsprechung aufgegeben und billigt nunmehr auch dem in Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt bei Abschluss eines Mehrvergleichs und Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich eine 1,5 Einigungsgebühr aus der Staatskasse zu. Die Entscheidung war überfällig, sie ist ausführlich und gut begründet.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen