Kammergericht hat Humor: Die Dämmerung bleibt im Dunkeln

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.03.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|1316 Aufrufe

Anlässlich einer Aufsatzrecherche bin ich an dieser Entscheidung des KG vorbeigekommen. Von der juristischen Öffentlchkeit unbemerkt ist da m.E. humorvoll mit einer Einwendung des Verteidigers  umgegangen worden. Der hatte bei einer Geschwindigkeitsmessung Probleme aufwerfen wollen, die keine waren. Im Juli um 17 Uhr vermeinte er, es könne bereits dämmern. Dem KG dämmerte dabei nichts....ihm blieb der Sinn der Einwendung "im Dunkeln":

 

Der Hinweis des Verteidigers, zur Tatzeit (11. Juli 2020 um 17:03 Uhr) sei die Sonne noch nicht astronomisch untergegangen, ist zutreffend. Sonnenuntergang war erst um 21:24 Uhr, also knapp viereinhalb Stunden später. Welche zur Tatzeit vorherrschende Dämmerung der Verteidiger gemeint haben will, bleibt daher im Dunkeln.

 

KG Beschl. v. 30.8.2021 – 3 Ws (B) 140/21, BeckRS 2021, 40517

 

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Ich hatte meine Beleuchtungsfahrstunde an einem Juni-Tag gegen 14:00 UHr MESZ. Da war es so dunkel, dass ich kaum noch von Dämmerung sprechen mochte. Merke: Helligkeit und Astronomie haben zwar oft aber nicht immer miteinander zu tun.

Aber der Beschluss des KG vom 30. August 2021 – 3 Ws (B) 140/21 ist auch sonst schwer ok. Wer rast ohne zu gucken, darf sich doch fast freuen, wenn er überhaupt noch beim Amtsgericht erscheinen und sein Bußgeld abdrücken kann.

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