Beck-Aktuell: PKW-Ersatzschlüssel > Berechtigung des Bestellers prüfen!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 19.05.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|847 Aufrufe

Nur ein kleiner Hinweis auf Beck-Aktuell. Dort weist die Redaktion auf BGH, Urteil vom 28.03.2023 - VI ZR 19/22 hin: "Ein Kraft­fahr­zeug­ver­trags­händ­ler muss bei der (Nach-)Be­stel­lung und Wei­ter­ga­be von Er­satz­schlüs­seln ein­deu­ti­ge Be­rech­ti­gungs­nach­wei­se vom Be­stel­ler ver­lan­gen, um seine be­son­de­ren Prüf­pflich­ten nicht zu ver­let­zen. Laut Bun­des­ge­richts­hof müsse der Ge­fahr des Miss­brauchs vor­ge­beugt wer­den, indem die Be­rech­ti­gung der Schlüs­sel­an­for­de­rung über­prüft und der Schlüs­sel­ver­lust hin­ter­fragt wird. Dies gelte auch bei einem zu einem Ver­bund ge­hö­ren­den Händ­ler." Weiter zur Meldung HIER.

 

 

 

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