Veröffentlicht am 23.10.2018 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Parteien streiten über die Abgeltung von Urlaub. Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis durch Änderungskündigung (§ 2 KSchG) gekündigt. Der Kläger hat das Änderungsangebot abgelehnt und Kündigungsschutzklage erhoben, mit der er Erfolg hatte. Das Arbeitsverhältnis endete letztlich durch eine Erklärung des Klägers nach § 12 KSchG. Während des etwa einjährigen Rechtsstreits hat der Kläger keinen Urlaub erhalten, weil er freigestellt bzw. arbeitsunfähig krank war. Er beansprucht Urlaubsabgeltung iHv. rund 3.500 Euro. Die Beklagte beruft sich ua. auf eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel.Weiterlesen
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Bürgerliches RechtArbeitsrecht3037 Aufrufe