Veröffentlicht am 13.05.2013 von Hans-Otto BurschelWenn der Kindesvater ihr den Fernseher und den Laptop, die er mitgenommen habe, zurückgebe, könne die gemeinsame elterliche Sorge beim Jugendamt erklärt werden. Sinngemäß so hatte sich die ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht4544 Aufrufe