Veröffentlicht am 21.11.2009 von Hans-Otto BurschelZum 01.09.2009 ist das FamFG in Kraft getreten. Alt verfahren, die vor dem 01.09.09 eingeleitet wurden, sind grundsätzlich nach altem Recht zu Ende zu führen (Art. 111 Abs. 1 1 FGG-RG). Dies ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
FamFGFGG-RGArt. 111Familienrecht3726 Aufrufe