Die Kanzlei Berendsohn - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist im Jahr 2008 durch den Zusammenschluss der beiden Sozietäten Berendsohn Mayer Reineke Maßmann und Hein Stehn Weidemann entstanden.

Unsere Partnerschaftsgesellschaft besteht aus acht Rechtsanwälten, darunter einem Fachanwalt für Familienrecht und einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wir beraten und vertreten in "unserem" Stadtteil (Altona / Ottensen), in Hamburg und Umgebung sowie auch bundesweit Unternehmen ebenso wie Verbraucher, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Zu unseren Mandanten zählen Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen, die wir in allen wirtschafts-, gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Privatmandanten betreuen wir vor allem in deren vier rechtlichen Grundthemen (Familie/Erbe, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht).

Alle Partner der Gesellschaft sind bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zugelassen.

Rechtsanwalt Friedrich-Wilhelm Reineke wurde 1963 in Lüneburg geboren. Er studierte an der FU Berlin und an der Universität zu Köln Rechtswissenschaft. In Köln legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Nach der Ableistung des Zivildienstes in Emmendingen (Freiburg) absolvierte er ein einsemestriges Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Zum Referendariat kam Rechtsanwalt Reineke zurück in den Norden nach Hamburg. Hier ist er - mit einer zweijährigen Unterbrechung durch eine Rechtsanwaltstätigkeit in Lüneburg - seit 1992 als Rechtsanwalt tätig.

Seit 1996 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und als solcher schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

  

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV
Rechtsgebiete: 

Arbeitsrecht

Ansprechpartner: 

Rechtsanwalt Reineke

Standort: 
Hamburg