Veröffentlicht am 25.01.2013 von Hans-Otto BurschelDie Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten. ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht2711 Aufrufe