Veröffentlicht am 11.08.2012 von Carsten KrummMal wieder etwas aus der Rubrik "Basiswissen" - heute: Heimtücke, § 211 Abs. 2 StGB! Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BGHHeimtückeStrafrechtVerkehrsrecht6719 Aufrufe