Veröffentlicht am 19.06.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsDas BAG arbeitet nach und nach eine größere Menge AGG-Verfahren ab. Über dasjenige von Nils Kratzer habe ich letzte Woche hier im BeckBlog berichtet. Ein weiteres Verfahren betrifft eine aus Russland stammende Systemprogrammiererin, die es vor ein paar Jahren auch schon einmal bis zum EuGH geschafft hatte (EuGH 19.4.2012 - C-415/10, NZA 2012, 493). Sie sieht sich erneut wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert und verlangt Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.Weiterlesen
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