Veröffentlicht am 15.06.2021 von Prof. Dr. Christian RolfsDer Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer gehört zu den zentralen Grundregeln der Europäischen Sozialpolitik (Art. 157 AEUV). Schon seit über 40 Jahren ist anerkannt, dass die Regel unmittelbare Wirkung entfaltet, benachteiligte Arbeitnehmer - faktisch fast immer: Arbeitnehmerinnen - sich also gegenüber ihrem Arbeitgeber unmittelbar auf Art. 157 AEUV berufen können (grundlegend EuGH, Urt. vom 8.4.1976 - 43/75, Slg. 1976, 455 = NJW 1976, 2068 - Defrenne II ). Weithin ungeklärt ist bislang allerdings die Reichweite des Gebots, nicht nur gleiche, sondern auch gleichwertige Arbeit gleich zu vergüten. Hier hat der EuGH in Sachen Tesco Stores nun gleich drei wesentliche Aussagen getroffen:Weiterlesen
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