Veröffentlicht am 19.04.2021 von Prof. Dr. Christian RolfsIm Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge weiter einzuschränken. Ein konkreter Gesetzentwurf für dieses (eher SPD-getriebene) Projekt war dem Vernehmen nach bislang daran gescheitert, dass die Union darauf bestanden hat, die im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbarte Flexibilisierung der Arbeitszeit parallel in Angriff zu nehmen. Dieses Hindernis scheint nun überwunden zu sein. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat jedenfalls angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des § 14 TzBfG anzustreben. Seine Eckpunkte formuliert er wie folgt:Weiterlesen
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