Veröffentlicht am 25.03.2021 von Sibylle Schwarz+++ Kinder, die keinen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen, dürfen in einer Kita nicht betreut werden. +++ Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, darf das Schulgelände in Hamburg nicht betreten. +++ Wer keinen negativen Test auf das Coronavirus SARSCoV-2 nachweisen kann, darf das Schulgelände in Sachsen nicht betreten.Weiterlesen
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