Veröffentlicht am 13.07.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsIst eine Corona-Infektion, die sich ein Beschäftigter am Arbeitsplatz einfängt, ein Arbeitsunfall im Sinne des Rechts der Gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Abs. 1 SGB VII)? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung steht auf dem Standpunkt, dass diese Frage zu verneinen sei: "Aufgrund der dynamischen, weltweiten Entwicklung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zwischenzeitlich COVID 19 zur Pandemie erklärt. COVID-19 stellt somit eine Allgemeingefahr dar" ( hier auf den Seiten der DGUV). In der aktuellen NZA weisen Stephan Seiwerth und Stefan Witschen nach, dass diese Auffassung unzutreffend ist.Weiterlesen
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