Veröffentlicht am 10.01.2019 von Sibylle SchwarzDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befasste sich heute mit dem Fall von Eltern, die ihre vier Kinder, geboren zwischen 1999 und 2005, nicht in südhessische Schulen schickten, diese stattdessen zuhause unterrichteten oder mit ihnen im Ausland weilten. Die Straßburger Richter bekräftigen den Erziehungsauftrag des Staates und sahen keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 EMRK.Weiterlesen
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