Veröffentlicht am 04.10.2018 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Zuweisung eines Arbeitsplatzes, der den Vorgaben von § 618 Abs. 1 BGB iVm. den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen nicht vollumfänglich genügt, kann gleichwohl billigem Ermessen entsprechen, wenn es sich um bloß geringfügige oder kurzzeitige Verstöße handelt, die keinen nachhaltigen Schaden bewirken können. Das hat das BAG entschieden.Weiterlesen
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