Veröffentlicht am 14.09.2018 von Dr. Michaela Hermes, LL.M.Acht Implantate hatte sich eine Patientin setzen lassen. Sie brach die Behandlung wegen Komplikationen ab. Der Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 13.09.2018 – III ZR 294/16 entschied: Kein Honorar für den Zahnarzt bei fehlerhafter implantologischer Leistung, wenn die Nachbehandlung nur noch eine Notlösung ist.Weiterlesen
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