Veröffentlicht am 06.08.2018 von Prof. Dr. Christian RolfsNicht nur in einigen deutschen Bundesländern, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten der EU entspricht es offenbar verbreiteter Praxis, Lehrer als Aushilfskräfte befristet auf das Ende des Schuljahres einzustellen und sie während der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. In einem spanischen Verfahren hat der Oberste Gerichtshof von Kastilien-La Mancha den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob eine solche Praxis mit der Befristungs-Richtlinie 1999/70/EG vereinbar ist.Weiterlesen
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