Veröffentlicht am 29.12.2023 von Prof. Dr. Christian RolfsDas Unionsrecht steht einer nationalen Regelung oder Gepflogenheit nicht entgegen, nach der es nicht statthaft ist, Tage bezahlten Jahresurlaubs zu übertragen, die einem Arbeitnehmer, der nicht krank ist, für einen Zeitraum gewährt werden, der mit dem Zeitraum einer Quarantäne zusammenfällt, die von einer Behörde wegen eines Kontakts dieses Arbeitnehmers mit einer mit einem Virus infizierten Person angeordnet wurde.Weiterlesen
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Bürgerliches RechtArbeitsrecht1170 Aufrufe