Veröffentlicht am 21.04.2011 von Hans-Otto BurschelDas Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt nicht, dass jemand in der Lage ist, seinen ehelichen Pflichten in hinreichendem Maße nachzukommen. Vielmehr muss ein Ausländer, der in Deutschland heiraten ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
EheschließungEhefähigkeitszeugnisFamilienrecht8190 Aufrufe