Veröffentlicht am 09.08.2012 von Hans-Otto BurschelDer Vater muss seinen beiden ehelichen Kindern Unterhalt zahlen. Zieht man von seinem Nettoeinkommen die Unterhaltsbeträge ab, so liegt der verbleibende Rest unter dem Nettoeinkommen seiner ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
UnterhaltFamilienrecht6348 Aufrufe