Veröffentlicht am 28.07.2011 von Carsten KrummNicht gut gelaufen, kann man da nur sagen. Der Anwalt sollte wohl Revision für den Nebenkläger einlegen. Dann aber das: "Die Revision ist unzulässig. Der Revisionsbegründung ist nicht zu ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
NebenklageBGHStrafrechtVerkehrsrecht4313 Aufrufe