Veröffentlicht am 10.02.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsDas Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlüsse des BAG zu den Sozialkassen-Tarifverträgen des Baugewerbes (vom 21.9.2016 - 10 ABR 33/15 u.a., NZA-Beilage 2017, S. 12) nicht zur Entscheidung angenommen. Aus dem Grundgesetz, insbesondere Art. 9 Abs. 3 GG, resultiere kein Anspruch gegen den Staat auf Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.Weiterlesen
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