Veröffentlicht am 27.09.2019 von Sibylle SchwarzGestern stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung „zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ und zum Hebammenreformgesetz in der je vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung zu. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Dennoch ein Streifzug durch die Vorabfassungen. Künftig müssen angehende Hebammen in den Hörsaal und angehende Psychotherapeuten ein eigenständiges Studium absolvieren.Weiterlesen
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