Veröffentlicht am 27.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft (anders als die Anwendung der gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB) keine "Rechtsfrage" iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG und kann daher die Zulassung der Revision nicht begründen. Das hat das BAG entschieden.Weiterlesen
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