Veröffentlicht am 21.07.2010 von Dr. Klaus LützenkirchenGerät der Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen. Führt der Mieter die Voraussetzungen des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB herbei, wird ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ZahlungsverzugKündigungHeilungswirkungMiet- und WEG-Recht7950 Aufrufe