Veröffentlicht am 21.04.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsVertragliche Ausschlussfristen (Verfallklauseln) unterzieht das BAG einer immer strenger werdenden AGB-Kontrolle. In einer neueren Entscheidung hat das BAG den zulässigen Fristbeginn präzisiert: Eine Klausel, nach der die Ausschlussfrist nicht erst bei Fälligkeit, sondern bereits mit der Entstehung des Anspruchs beginnt, benachteiligt den Arbeitnehmer ebenso entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB) wie eine solche, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpft.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrecht2637 Aufrufe