Veröffentlicht am 18.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Das deutsche Sozial- und Steuerrecht sei vor allem eines: leistungsfeindlich . So liest sich eine Studie des Ifo-Zentrums für Konjunkturforschung und Befragungen sowie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung für die Bertelsmann Stiftung. Die Anwendung des Einkommensteuergesetzes plus gesetzliche Sozialabgaben abzüglich wegfallender Sozialleistungen ergibt: Bis 30.000 Euro Brutto-Einkommen lohne es sich für einen Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern nicht, mehr zu arbeiten, da das verfügbare Haushaltseinkommen überproportional sinke. Dieser Studie liegt aber ein ökonomisches Modell zugrunde, dem einige Ökonomen bereits abgeschworen haben. Richtig an der Studie ist aber der Auftrag an die Juristen: Sozialleistungsrecht und Steuerrecht müssen besser verzahnt werden.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Ehrenämter sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R) in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei , wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Scheidungskosten können nicht mehr als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof sah die Voraussetzungen für das Abzugsverbot nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG als gegeben an (BFH, Urteil v. 18.05.2017 - VI R 9/16).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Ausländische Kreditinstitute dürfen keine Steuerbescheinigungen für Zwecke der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der deutschen Einkommensteuererklärung ausstellen. In seinem Urteil vom 16. Mai 2017 (Az. 4 K 2554/13) begründet das Hessische Finanzgericht seine Weigerung mit der fehlenden Rechtsmacht des deutschen Fiskus in anderen Jurisdiktionen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 16.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Das Mischgetränk " Aperol Spritz " hat zwar nur 8,0% Alkohol, unterliegt aber der Branntweinsteuer , entschied das Finanzgericht München (Urteil v. 18.5.2017 - 14 K 979/14). Der süße Geschmack sei nicht entscheidungserheblich.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 14.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Der Wert für die Anfechtung der Verwaltungsbeiratsentlastung beträgt EUR 500 plus evtl. geltend gemachte Schadensersatzansprüche, entschied der BGH (Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 113/16).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 12.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Kommunen können ihre Verluste aus Betrieben gewerblicher Art miteinander verrechnen, wenn diese technisch-wirtschaftlich wechselseitig eng mit einander verbunden sein. Für ein (gewinnbringendes) Blockheizkraftwerk und ein (verlustbringendes) Hallenbad verneinte das Finanzgericht Münster eine solche, wenn das Hallenbad für den Publikumsverkehr geschlossen wird (Urteil v. 11.05.2017 - 10 K 2308/14 K, G, F). Der Fall hat aber grundsätzliche Bedeutung, da Kommunen ihre defizitären Hallenbäder für die breite Masse schließen, für das Schulschwimmen aber weiterhin betreiben. Die Revision ist beim BFH bereits unter Az. I R 41/17 anhängig.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

"Verstehen Sie sich noch mit Ihren Geschwistern - oder haben Sie schon geerbt?" Diese Weisheit aus dem Beraterfundus wird nach einer Entscheidung des BFH (Urteil v. 10. Mai 2017 - II R 25/15) an Bedeutung zunehmen. Danach ist die Einigung über eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch regelmäßig günstiger, wenn sie nach dem Eintritt des Erbfalls getroffen wird. In Änderung seiner Rechtsprechung sieht der BFH erst nach dem Ableben des Erblassers die Voraussetzungen für die Anwendung der günstigeren Steuerklasse I gegeben. Doch dann fehlt aber der schlichtende Einfluss des Erblassers.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 09.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags ist die Abfindung ermäßigt zu besteuern . Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil v. 17.03.2017 - 1 K 3037/14 E, Rev. BFH IX R 16/17) erfüllt auch eine Abfindung nach einem einvernehmlichen Auflösungsvertrag sämtliche Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Bst. a) EStG.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 09.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Bringt eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter nur Verluste, wird aber weiterhin betrieben, führt dies grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Der Lehrbuchfall ist der Ponyhof in der Rechtsform der GmbH, der nur Verluste einbringt. Bei Kommunen ist dies teilweise anders. Im Zusammenspiel zwischen § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG und § 8 Abs. 9 KStG treten bei kommunalen Betrieben die steuerrechtlichen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung teilweise nicht ein. Bei dem vor dem Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.6.2017 - 6 K 1900/15 K, verhandelten Fall ging es um die Frage, ob eine Kommune für ihre Beteiligungsgesellschaften eine Spartenrechnung für 2009 aufzustellen habe? Das FG entschied, dass die Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 7 KStG 2009 im Rahmen der Körperschaftsteuerfestsetzung 2009 rechtswidrig war, weil § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG für diesen Veranlagungszeitraum keine Anwendung fand.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 07.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Wichtiger Hinweis für alle privat krankenversicherten Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Freiberufler. Tragen sie ihre Krankheitskosten selbst, um sich eine Beitragsrückerstattung ihres Krankenversicherers zu erhalten, so können diese nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.4.2017 - 11 K 11327/16, steuerlich nicht berücksichtigt werden. Es kommt weder eine Berücksichtigung als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen in Betracht.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 05.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Kindergeld gibt's auch für volljährige Kinder. Allerdings müssen definiert der Gesetzgeber in § 32 Abs. 4 EStG Voraussetzungen für den weiteren Bezug. Zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der seit 2012 gültigen Fassung entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.06.2017 - 5 K 2388/15), dass auch eine berufsbegleitende Weiterbildung der IHK zu einem Fachwirt den "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" darstellen kann. Eine 'reguläre' Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit zwischen Abschluss der Berufsausbildung und dem Abschluss des IHK-Fachwirts ist damit unschädlich für den Kindergeldbezug. Im Ergebnis stellte das Finanzgericht die angehenden IHK-Fachwirte den Master- und dual Studierenden gleich.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 03.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Eine Freimaurerloge fördert nicht ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit oder verwirklicht andere als steuerbegünstigt anerkannte Zwecke. Sie hat daher keinen Anspruch auf Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft, entschied der BFH in seinem Urteil vom 17. Mai 2017 - V R 52/15.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 01.08.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

11.407 Fahr- und Flugschulen gab es 2015 in Deutschland, Tendenz fallend. Inhaber und deren Berater beschäftigt jetzt eine Frage: Umsatzsteuerpflicht - ja oder nein? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob es sich beim Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B ("Pkw-Führerschein") und C1 ("Lkw bis 7,5 t") nicht um eine umsatzsteuerfreie Leistungen handelt? Die Antwort des EuGH könnte aber nicht nur Fahrlehrer betreffen. Denn der BFH hat außerdem gefragt, ob die Umsatzsteuerbefreiung an der Rechtsform des Ausbilders hängt?Weiterlesen

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Veröffentlicht am 13.07.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können bei der Auswahl ihrer Dienstleister nicht sorgfältig genug sein. Wie alle Berufsgeheimnisträger unterliegen sie gemäß § 203 StGB einer besonderen strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Mit der Änderung des § 203 Abs. 3 und Abs. 4 StGB hat der Bundestag am 29. Juni 2017 den Weg für eine klarere Regelung eines Graubereichs bei der Auslagerung von Dienstleistungen eröffnet. Nachdem eine Ablehnung durch den Bundesrat nicht erwartet wird, können wohl ab September auch Berufsgeheimnisträger IT-Dienstleistungen, Bürotätigkeiten oder die Aktenarchivierung/-vernichtung ohne strafrechtliche Sanktionen auslagern. Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53a StPO) soll auf die Dienstleister von Berufsgeheimnisträgern ausgeweitet werden.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.07.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Vorwürfe sind massiv: nach Vorwürfen in den Tagesmedien soll eine steuerbegünstigte Körperschaft mit Sitz in Frankfurt am Main mit Hilfe einer Bank in München ausländischen Investoren bei der Steuerhinterziehung in Deutschland geholfen haben. Leider beantworten die Journalisten eine Frage nicht: wie funktioniert das Steuersparmodell?Weiterlesen

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Veröffentlicht am 16.06.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch ein Verein, der mehrere Kindertagesstätten betreibt, kann als Idealverein im Vereinsregister eingetragen bleiben. Mit dieser Entscheidung kassierte der BGH (Beschluss vom 16. 05.2017 – II ZB 7/16) eine Löschung von Amts wegen durch das Kammergericht Berlin. Aufgrund verschiedener Entscheidungen der oberen Rechtsprechung, insbesondere vom Kammergericht Berlin, soll mit dem " Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichen Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften " (BR-Drks. 162/17, Gesetzentwurf v. 17.02.2017, Beschluss vom 31.03.2017) im Verordnungswege definiert werden, dass auch wirtschaftlich tätige Vereine als Idealvereine im Vereinsregister eingetragen bleiben können.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 29.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Das Verfahren gegen die beiden Abschlussprüfer im sog. Schleckerprozess ist gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von TEUR 25 bzw. TEUR 20 vorläufig eingestellt worden. Den beiden Wirtschaftsprüfern wurde vorgeworfen, bei der Prüfung des Jahresabschlusses des Einzelunternehmers Anton Schlecker e.K. für 2009 und den Konzernabschluss für 2010 zu Unrecht ein uneingeschränktes Testat (allerdings mit hinweisendem Zusatz) erteilt zu haben.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 21.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Auch der freiwillige Landtausch nach §§ 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes ( FlurbG ) führt zu keiner Aufdeckung stiller Reserven , entschied das FG Münster (Urteil v. 7.4.2017 - 4 K 2406/16 F, Rev. zugel.). Der Unterschiedsbetrag zwischen Zeitwert der übernommenen Flächen abzüglich des Buchwertes erhöht daher nicht die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 21.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

"Die zweitschönste Sache der Welt ist Bridge", wird dem Filmstar Omar Sharif (gleichzeitig bekennender Bridge-Spieler) zugeschrieben. Offen bleiben müssen zwei Fragen: (i) was ist die schönste Sache der Welt? und (ii) warum die die Förderung von Turnierbridge ein möglicher steuerbegünstigter Zweck, nicht aber Bridge? Der BFH entschied mit Urteil v. 09.02.2017 - V R 69/14, dass Turnierbridge weder Sport i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO noch sog. privilegierte Freizeitbeschäftigung i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO sei. Mit Urteil vom gleichen Tag - V R 70/13 entschied das höchste deutsche Finanzgericht jedoch, dass die Förderung des Turnierbridge ein steuerbegünstigter Zweck i.S.d. § 52 AO ist.Weiterlesen

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