Veröffentlicht am 11.05.2020 von Michael Else+++ aktualisiert um Entscheidung 2. Instanz HessVGH 14.5.2020 - 1 B 1308/20 +++ Nach den Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie öffnen diese Tage die Bundesländer ihre Schulen wieder schrittweise auf dem Weg zurück zu einem normalen Unterrichtsbetrieb, sofern man in diesem Zusammenhang von Normalität überhaupt sprechen kann. Damit kehren nicht nur die Schülerinnen und Schüler wieder zurück in die Schulen, auch die Lehrinnen und Lehrer müssen sich der neuen Situation stellen und ihr Homeoffice gegen den Klassensaal eintauschen. Das stößt nicht nur auf Freude, neben pädagogische Bedenken haben nicht wenige Lehrkräfte vor allem eines: Befürchtungen um ihre eigene Gesundheit.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BeamtenrechtCorona4083 Aufrufe