Veröffentlicht am 29.12.2016 von Sibylle Schwarz
Der Staat ist verpflichtet, über Begehren und Rechtsbehelfe der Bürger rasch, zumindest in angemessener Zeit zu entscheiden. Ein Beispiel aus der Schulverwaltung zeigt auf, dass es nicht immer gelingt.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
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